Begriffslexikon

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Buchstabe Z

Zeitrente

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich nur auf Zeit gezahlt. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.

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Zentrale Stelle

Behörde, die die Höhe des Zulagenanspruchs in der privaten Altersvorsorge ermittelt und die Auszahlung auf den Altersvorsorgevertrag veranlasst. Zentrale Stelle ist die Deutsche Rentenversicherung Bund.

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Zulagen

Die private kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester-Rente) wird seit 2002 staatlich gefördert. Anlegerinnen und Anleger, die zum begünstigten Personenkreis gehören, erhalten eine staatliche Zulage, wenn sie einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließen und damit zusätzlich für ihr Alter vorsorgen.

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Zurechnungszeit

Kommt es bei einer oder einem Versicherten bereits in jungen Jahren zur Erwerbsminderung oder zum Todesfall, wäre die Rente wegen der kurzen Beitragsleistung relativ gering. Um dies zu verhindern, gibt es die Zurechnungszeit. Durch die Zurechnungszeit wird bei der Rentenberechnung unterstellt, dass die Erwerbsminderung oder der Tod erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres eingetreten ist. Die Zeit zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und dem 60. Lebensjahr wird als so genannte beitragsfreie Zeit hinzugerechnet. Die Bewertung der Zurechnungszeit richtet sich individuell nach der Versicherungsbiografie vor Eintritt des Versicherungsfalles.

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Zusatzversorgung

Die Verstetigungsregelung gemäß Paragraf 158 SGB VI besagt, dass der Beitragssatz erst dann verändert wird, wenn die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage ansonsten zum Jahresende entweder die untere Grenze von 0,2 Monatsausgaben unterschreiten oder die obere Grenze von 1,5 Monatsausgaben überschreiten.

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Zusätzliche Altersvorsorge

Zusätzliche Altersvorsorge soll die Leistungen der gesetzlichen Rente ergänzen. Sie umfasst die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge. Beide Wege werden vom Staat gefördert: mit Zulagen und Steuervorteilen (Riester-Förderung, privat oder über den Betrieb) bzw. Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Aufwendungen (betriebliche Altersversorgung).

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