Eine eigenständige Police kann kostengünstiger sein als ein Zusatzbaustein. Falls es später bei der Beitragszahlung zur Hauptversicherung zu Problemen kommt, geht auch der Berufsunfähigkeitsschutz verloren. Speziell für Alleinstehende, die keine Familie absichern müssen, ist eine selbständige Police preiswerter.
Das bedeutet, dass eine private Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig ist, um der finanziellen Not vorzubeugen. Besonders Menschen, die einen Beruf ausüben, der sie psychisch und physisch sehr belastet, sollten sich über eine solche Police Gedanken machen.
Können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben, erhalten Sie eine monatliche Rente. Die Police tritt allgemein erst dann in Kraft, wenn die Erwerbsfähigkeit um die Hälfte verringert ist.
Es wird die individuelle Leistungsfähigkeit, die zum Erwerb eines Einkommens notwendig ist, versichert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sieht keinen Schadensausgleich vor, sondern es wird eine Rentenzahlung als Leistung vereinbart. Ist eine Beschäftigung im zuletzt ausgeübten Beruf zu 50 Prozent ständig oder befristet nicht mehr möglich, wird die Rente nach genauer Prüfung durch das Versicherungsunternehmen ausgezahlt. Es kommt auf die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag an.
Bei dieser Police sind die Leistungen besonders wichtig. Wer Beitragsvergleiche nur aus Einsparungsgründen anstellt, wird mit großer Wahrscheinlichkeit falsch entscheiden. Im Leistungsfall sind neben der Höhe der Rente vor allem die Leistungsvoraussetzungen entscheidend. Diese Vertragsbedingungen sollte man sich genau ansehen. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf und die rückwirkende Zahlung der Leistungen sind besonders wichtig.
Bei der Beitragshöhe spielen neben Berufsart Alter und Gesundheitszustand die wesentliche Rolle, bestimmte Krankheiten schließen einen Vertragsabschluss aus. Je jünger man beim Abschluss des Vertrages ist, desto günstiger kann man sich versichern. Zu beachten ist, dass viele Policen mit 60 enden.
Im Prinzip braucht sie jeder. Berufsanfänger, Studenten und Azubis, weil sie in den ersten fünf Jahren ihrer Berufstätigkeit keine Ansprüche auf staatliche Unterstützung haben. Außerdem alle, die auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen oder langfristige Ratenzahlungsverpflichtungen eingegangen sind sowie alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind. Diese Personen erhalten nur noch eine geringe Erwerbsminderungsrente.