Die Betriebliche Altersvorsorge

Die Bedeutung der gesetzlichen Rente geht immer weiter zurück, sodass die private und die betriebliche Altersvorsorge unverzichtbar sind - sofern Sie nicht ungebremst in die Altersarmut laufen möchten. Für die richtige Altersvorsorge stehen drei Säulen zur Verfügung: gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Rentenversicherung.

Die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die das Kapital für die Altersvorsorge bis zu einem bestimmten Umfang verwaltet. Sie gewährleistet, dass die Leistungen zu Rentenbeginn tatsächlich erbracht werden. Anders als bei der Direktzusage bleibt das Versorgungskapital nicht allein im Unternehmen, sondern wird bis zu einem bestimmten Umfang in einer rechtlich selbstständigen Versorgungseinrichtung – in der so genannten Unterstützungskasse – verwaltet. Finanziert wird die Unterstützungskasse von einem oder mehreren Trägerunternehmen. Das Vermögen wird durch Zuwendungen der Unternehmen und durch Vermögenserträge der Unterstützungskasse aufgebaut und erhalten. Wie und wo die Unterstützungskasse ihr Geld anlegt, kann sie frei bestimmen.

Kann die Kasse nicht zahlen, so ist das Unternehmen zur Auszahlung der Leistung verpflichtet. Deshalb schließen die meisten Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung ab; das ist eine Lebensversicherung, die ein Arbeitgeber auf das Leben eines Arbeitnehmers abschließt, um die Erfüllbarkeit der Pensionszusage sicherzustellen. In jedem Fall sind sie jedoch Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.), der bei Insolvenz des Arbeitgebers die Leistungspflicht übernimmt. Dadurch sind Leistungen, die auch nach einem Arbeitgeberwechsel gezahlt werden müssen, und laufende Renten abgesichert.

Genauso wie bei der Direktversicherung unterliegt das Kapital der Unterstützungskasse erst dann der vollen Lohnbesteuerung, wenn es später als Rente ausgezahlt wird. Der Versorgungsfreibetrag liegt bei 40 % der Rente und maximal 3.072 Euro. Bis Ende 2008 sparen Sie bei der Entgeltumwandlung zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge auf den umzuwandelnden Betrag ein, was den Eigenaufwand dieser Vorsorge nochmals reduziert. Finden Sie bei uns Ihre optimale Altersvorsorge - wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

Die Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eines der fünf Modelle, die der Arbeitgeber für die effiziente Altersvorsorge anbietet. Wählt der Arbeitgeber den Weg der Direktversicherung, so schließt er eine Renten- oder Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Dabei ist der Mitarbeiter die versicherte Person, welche später die Versorgungsleistungen erhält. Vorsorgeprodukte können klassische oder fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen sein. Für wen welches Produkt richtig ist, kann nur im persönlichen Gespräch erkannt werden. Der gern zitierte Garantiezins der Lebensversicherer z.B. sank schon seit Jahren von früher 4 % auf nun noch 2,75 %. Trotzdem ist die Sicherheit bei guten Unternehmen recht hoch.

Bei den fondsgebundenen Varianten kann durch eine gute Fondsauswahl und -verwaltung eine deutlich höhere Rendite erzielt werden, zum Ende der Laufzeit hin muss aber eine deutlich höhere Überwachung und Umschichtung in sichere Fonds stattfinden, um durch sinkende Kurse kein Kapital zu verlieren.

Die Direktversicherung darf frühestens mit dem Eintreten des 60. Lebensjahres an den Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebene ausgezahlt werden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Vertrag auf einen neuen Arbeitgeber übertragen oder privat weitergeführt werden.

Bis Ende 2008 sparen Sie bei der Entgeltumwandlung zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge auf den umzuwandelnden Betrag ein, was den Eigenaufwand dieser Vorsorge nochmals reduziert. Sofern der Mitarbeiter keine Pauschalbesteuerung der Beiträge in einer bestehenden Direktversicherung oder Pensionskasse ausnutzt, können weitere 1.800 Euro jährlich steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden.

Mit dem Alterseinkünftegesetz gilt seit Januar 2005 auch bei der Direktversicherung das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Früher musste der Arbeitnehmer für in Direktversicherungsbeiträge umgewandelte Sonderzahlungen nur eine 20-prozentige Pauschalsteuer zahlen. Die Leistungen im Alter wurden danach steuerbegünstigt ausgezahlt, sodass die Kapitalzahlungen im Alter einkommensteuerfrei waren. Bei Direktzusagen, die ab Januar 2005 gewährt wurden, gilt nun: Die Beiträge für die Direktversicherung sind zwar steuerfrei, bei Erhalt sind die Leistungen aber zu versteuern.

Die Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eines der fünf Modelle, die der Arbeitgeber für die effiziente Altersvorsorge anbietet. Sie baut aus den vom Arbeitgeber und evtl. vom Arbeitnehmer finanzierten Leistungen zur Altersvorsorge einen Kapitalstock auf und haftet dafür, dass diese Leistungen tatsächlich erbracht werden.

Die Pensionskasse funktioniert wie eine Renten- oder Lebensversicherung und wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen. Die Beiträge werden zwar vom Unternehmen eingezahlt, allerdings kann sich der Arbeitnehmer daran durch zusätzliche eigene Beiträge aus individuell versteuertem und der Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterworfenem Arbeitsentgelt beteiligen. In diesem Fall kann er die Zulagen bzw. den Sonderausgabenabzug im Rahmen der staatlichen „Riester-Förderung“ in Anspruch nehmen.

Aus den Beiträgen baut die Pensionskasse einen Kapitalstock auf, aus dem wiederum die Leistungen erbracht werden. Kann die Kasse nicht zahlen, so ist das Unternehmen zur Auszahlung der Leistung verpflichtet. Um solch eine Situation zu vermeiden, werden Pensionskassen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert. Im Gegensatz zur Unterstützungskasse sind die Arbeitnehmer bei der Pensionskasse selbst versichert, nicht über den Arbeitgeber.

Gegenwärtig gibt es rund 160 Pensionskassen in Deutschland. Vor allem Großunternehmen und öffentlich rechtliche Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern Zugang zu Pensionskassen. Für kleinere Unternehmen ist der Aufwand zu hoch; sie gründen keine eigene Pensionskasse, sondern treten einer bestehenden Gruppenkasse bei.

Der Arbeitnehmer kann bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich steuerfrei in eine Pensionskasse einfließen lassen. Bis Ende 2008 sparen Sie bei der Entgeltumwandlung zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge auf den umzuwandelnden Betrag ein, was den Eigenaufwand dieser Vorsorge nochmals reduziert. Für Versorgungszusagen, die ab dem 01.01.2005 erteilt wurden, wird diese steuerfreie Höchstgrenze zusätzlich um einen sozialversicherungspflichtigen Festbetrag von 1.800 Euro erhöht.