Doch wie bei allen Anlageformen, die in Aktien investieren, gilt auch hier ein erhöhtes Risiko. Während normale Lebens- und Rentenversicherungen seit Januar 2004 einen Mindestzins von 2,75 Prozent ausbezahlen müssen, können fondsgebundene Versicherungen weder eine gesicherte Auszahlung, noch den Erhalt der gezahlten Beiträge garantieren. Deshalb sollten Anleger, die keinerlei Risiken eingehen möchten, eine fondsgebundene Versicherung nur als zusätzliche Vorsorge in Betracht ziehen.
Der Vorteil einer fondsgebundenen Versicherung besteht vor allem darin, dass sämtliche Erträge aus den Fonds nach gegenwärtigem Recht steuerfrei sind, vorausgesetzt die Beiträge wurden mindestens fünf Jahre eingezahlt, der vertrag läuft mindestens zwölf Jahre, mindestens 60 Prozent der Beitragssumme der Lebensversicherung dient als Todesfallschutz. Ob sich eine Fondspolice lohnt, hängt letztendlich von der Wahl des Anbieters und der Flexibilität des Vertrags ab. Deshalb empfiehlt sich vor der Entscheidung für ein bestimmtes Produkt ein umfassender Vergleich.
Der entscheidende Unterschied zur normalen Lebensversicherung besteht darin, dass es bei der fondsgebundenen Versicherung keine garantierte Auszahlung gibt, weil Fondsanlagen mit höheren Risiken behaftet sind als verzinsliche Anlagen. Das Risiko geht zu Lasten des Versicherungsnehmers. Die Auszahlung der Versicherung hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Wertentwicklung der Fonds ab. Bei Fälligkeit oder Auflösung der Lebensversicherung kann das Kapital entscheidend geschrumpft sein. Diese Versicherungen weisen jedoch gleichzeitig eine große Chance auf. Die Auszahlung des angesparten Betrages kann wesentlich höher liegen als prognostiziert. Empfehlenswert sind fondsgebundene Versicherungen deshalb für lange Vertragslaufzeiten, weil sich über einen längeren Zeitraum die Schwankungen der Börsenkurse und Fondspreise ausgleichen. Eine Sonderform der fondsgebundenen Lebensversicherung ist die Riesterversicherung auf Fondsbasis. Hier sind die Versicherungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, die Einzahlungen der Kunden am Ende der Laufzeit zu garantieren.
Fondsgebundene Lebensversicherungen sind flexibler in ihrer Vertragsgestaltung als herkömmliche, so kann eine Verlängerungs-, Teilauszahlungs-, Übertragungs-, Abruf- und Sonderzahlungsoption wahrgenommen werden. In turbulenten Börsenphasen oder als fest vereinbarte Möglichkeit werden Umschichtungen zwischen den einzelnen Fonds oder Risikovarianten angeboten.
Diese Versicherungen sind jedoch wenig transparent, was die Höhe und Aufteilung ihrer Kosten angeht, da nicht nur die Kosten der Versicherung in Rechnung gestellt werden, sondern auch die des Fondsmanagements.
Sie sind trotz der Kursschwankungen als Altersvorsorge geeignet, denn sie bieten Chancen auf eine hohe Rendite und stellen durch die verschiedenen Fonds eine breit gestreute Anlage dar. Allerdings sollte die Laufzeit der Versicherung mehr als ein Jahrzehnt betragen und nicht die einzige Form der Altersvorsorge des Versicherten sein. Sollte die Ablaufleistung durch einen Börsencrash bei Fälligkeit enorm gesunken sein, besteht die Möglichkeit, die Fondsanteile in ein Depot zu übertragen, um von einer späteren Kurserholung zu profitieren.