Sie deckt das finanzielle Risiko des Eigentümers ab. Kommt jemand vor seinem Haus im Winter zu Schaden oder rutscht im Sommer in seinem Garten aus, kann das teuer werden. Die Grundbesitzer-Haftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
Sie wird empfohlen für alle Eigentümer oder Pächter von Haus und Grund - von Mehrfamilienhäusern, Wohnungen und unbebauten Grundstücken, gleichgültig, ob diese vermietet sind oder nicht. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften ist der Abschluss zu empfehlen. Lebt in einem Einfamilienhaus nur die Familie des Eigentümers, genügt meist seine Privathaftpflichtversicherung. Das trifft ebenso zu, wenn nur einzelne Räume oder eine Einliegerwohnung vermietet werden.
Versichert sind Gefahren, die vom Gebäude oder Grundstück ausgehen. Löst sich beispielsweise ein Teil am Haus und verletzt vorbeikommende Menschen, muss der Eigentümer für den Schaden aufkommen. Grundstücksbesitzer haben darüber hinaus Verkehrssicherungspflichten. Das heißt, im Winter sind Gehwege zu beräumen und zu streuen, es muss ganzjährig eine ausreichende Beleuchtung und Reinigung der angrenzenden Wege gewährleistet sein. Verletzt der Eigentümer diese Pflichten, haftet er für daraus entstandene Schäden.
Während sich die Leistungen nur wenig unterscheiden, gibt es große Beitragsunterschiede bei der Grundbesitzer-Haftpflicht. Die Höhe der Beiträge ist von der Höhe der Deckungssumme für Schäden, der Größe des Grundstücks, der Anzahl der Wohneinheiten, der Nutzfläche oder den erzielten Mieteinnahmen abhängig. Welche Methode am günstigsten ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine Beratung beim Versicherungsfachmann kann sinnvoll sein.
Die Beiträge werden von den Anbietern auf unterschiedlichen Grundlagen berechnet. Während manche die Jahresbruttomiete als Basis verwenden, ermitteln andere die Beiträge aufgrund der Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten oder der Größe der Nutzfläche. Vergleichen Sie die Angebote daher sehr genau.