Der Versicherungsumfang sieht dabei ähnlich aus wie bei der Wohngebäudeversicherung: Ersetzt werden Schäden durch Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.
Denken Sie vor Vertragsabschluss genau darüber nach, wie hoch Sie die Versicherungssumme ansetzen wollen. Sie sollte dem Betrag entsprechen, der für die Neuanschaffung der Wohnungseinrichtung fällig wäre. Wird die Summe zu niedrig angesetzt, so ist der Versicherer nicht dazu verpflichtet, für den gesamten Schaden aufzukommen.
Fertigen Sie am besten eine Liste mit allen Wertgegenständen Ihres Haushalts an und addieren Sie deren geschätzten Neubeschaffungswert. Auch wenn Sie bereits vor längerer Zeit eine Hausratpolice abgeschlossen haben, sollten Sie überprüfen, ob sich der Wert Ihrer Einrichtung in der Zwischenzeit erhöht hat. In diesem Fall müssten Sie die Versicherung dementsprechend anpassen.