Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Genauso wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung für Sie selbst ist eine Hundehalter-Haftpflicht für Ihren Vierbeiner. Dieser kann nämlich auch Personen- und Sachschäden anrichten wie ein Mensch, jedoch muss nicht der struppige Freund für die Kosten aufkommen, sondern Sie müssen bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für den Schaden haften.

Umfassender Schutz durch eine Hundehalter-Haftpflicht

Im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung ist bei der Hundehalter-Haftpflicht nicht die Schuldfrage von Bedeutung, sondern lediglich das Verhalten des Hundes. Behandlungskosten für einen Hundebiss und damit verbundene Vermögensschäden wie Verdienstausfall können sehr teuer werden.

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung zahlt auch dann, wenn eine andere Person mit dem versicherten Hund Gassi geht. Allerdings leistet die Versicherung nicht, wenn der Hund den eigenen Halter angreift oder Sachschäden im Haushalt des Besitzers anrichtet.

Hundehalter-Haftpflichtversicherung: Unterschiede

In vielen Bundesländern ist eine Hundehalter-Haftpflicht für bestimmte Hunderassen obligatorisch; dazu gehören Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Berlin müssen alle Hunde versichert sein, die nach dem 1. Januar 2005 angeschafft wurden.

Braucht man eine Hundehalter-Haftpflicht?

Jeder Hundebesitzer braucht eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Die Haftung des Tierhalters ist gesetzlich geregelt. Verursacht sein Hund einen Schaden am Leben oder Eigentum eines anderen, ist der Besitzer verpflichtet, den Schaden voll zu ersetzen. Dabei ist die Schuldfrage unerheblich. Es geht um privat gehaltene Hunde, weil diese in der Privathaftpflicht ihres Herrchens nicht eingeschlossen sind.

Was leistet die Hundehalter-Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Das betrifft sowohl Sach- und Vermögens- als auch Personenschäden. Außerdem unterstützt die Hundehalter-Haftpflicht bei Rechtsstreitigkeiten rund um das Tier.

Wird beispielsweise eine Person von einem Vierbeiner gebissen, dann können durch Krankheitskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld leicht unvorstellbare Summen an Schadensersatzforderungen zusammen kommen. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung prüft dabei erst einmal, ob die gestellten Schadensersatzforderungen überhaupt berechtigt und in dieser Höhe angemessen sind. Durch Hunde können vielfältige Schäden verursacht werden, von der einfachen Beschädigung einer fremden Wohnungseinrichtung bis zur Verursachung eines Auto- oder Fahrradunfalls.

Wer ist durch die Hundehalter-Haftpflicht abgesichert?

Es ist nicht der Hundehalter versichert, sondern das Tier selbst. Damit kann auch eine Aufsichtsperson, die sich zeitweilig aufgrund einer Absprache um den Hund kümmert, vor Existenz bedrohenden finanziellen Forderungen geschützt werden. Jeder Vierbeiner muss der Versicherung gemeldet werden. Alle Hunderassen sind versicherbar. Bei so genannten Kampfhunden werden Beitragszuschläge erhoben und die Haftpflicht ist per Gesetz angewiesen.

Fazit: Auch wenn die Hundehalter-Haftpflicht noch nicht flächendeckend gesetzlich vorgeschrieben ist, gehört sie für Hundebesitzer zu den Pflichtversicherungen. Jedes Tier kann Schäden verursachen, für die der Hundehalter unbegrenzt haftet. Die Versicherungssummen sollten nicht zu niedrig gewählt sein. Werden Menschen durch einen Hund verletzt, kann das extrem teuer werden. Vergleichen Sie Beiträge und achten Sie auf ein breites Leistungsspektrum sowie Zusatzleistungen wie die Haftung bei Verstoß gegen Leinenzwang oder die kostenlose Mitversicherung von Welpen.