In vielen Bundesländern ist eine Hundehalter-Haftpflicht für bestimmte Hunderassen obligatorisch; dazu gehören Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Berlin müssen alle Hunde versichert sein, die nach dem 1. Januar 2005 angeschafft wurden.
Jeder Hundebesitzer braucht eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Die Haftung des Tierhalters ist gesetzlich geregelt. Verursacht sein Hund einen Schaden am Leben oder Eigentum eines anderen, ist der Besitzer verpflichtet, den Schaden voll zu ersetzen. Dabei ist die Schuldfrage unerheblich. Es geht um privat gehaltene Hunde, weil diese in der Privathaftpflicht ihres Herrchens nicht eingeschlossen sind.
Was leistet die Hundehalter-Haftpflichtversicherung?Es ist nicht der Hundehalter versichert, sondern das Tier selbst. Damit kann auch eine Aufsichtsperson, die sich zeitweilig aufgrund einer Absprache um den Hund kümmert, vor Existenz bedrohenden finanziellen Forderungen geschützt werden. Jeder Vierbeiner muss der Versicherung gemeldet werden. Alle Hunderassen sind versicherbar. Bei so genannten Kampfhunden werden Beitragszuschläge erhoben und die Haftpflicht ist per Gesetz angewiesen.
Fazit: Auch wenn die Hundehalter-Haftpflicht noch nicht flächendeckend gesetzlich vorgeschrieben ist, gehört sie für Hundebesitzer zu den Pflichtversicherungen. Jedes Tier kann Schäden verursachen, für die der Hundehalter unbegrenzt haftet. Die Versicherungssummen sollten nicht zu niedrig gewählt sein. Werden Menschen durch einen Hund verletzt, kann das extrem teuer werden. Vergleichen Sie Beiträge und achten Sie auf ein breites Leistungsspektrum sowie Zusatzleistungen wie die Haftung bei Verstoß gegen Leinenzwang oder die kostenlose Mitversicherung von Welpen.