Zu empfehlen ist eine unbegrenzte Deckung, da der Schuldige ansonsten bereits durch eine kleine Unachtsamkeit existenziell gefährdet ist. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Allerdings werden anders als etwa bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung keine Kosten eines Strafverfahrens oder einer Nebenklage übernommen.
Freiwillig kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, wenn dieses in einen Unfall verwickelt wurde. Außerdem schützt sie nach einem Diebstahl, Blitzschlag, Sturm, Wildunfall und Feuer. Eine Vollkaskoversicherung ist zwar teurer, zahlt dafür aber für alle Unfälle, ganz gleich ob fremd- oder selbstverschuldet. Darüber sollten sich jedoch nur Kfz-Halter Gedanken machen, deren Fahrzeug nicht älter als vier Jahre ist.