Für Selbstständige ist eine Krankentagegeldversicherung dringend nötig, schließlich sind sie für ihr Einkommen selbst verantwortlich. Bei Arbeitsunfähigkeit bekommt der Versicherte einen Tagessatz, der das durchschnittliche Nettoeinkommen nicht übersteigen darf. Für Selbstständige kann das Krankentagegeld bereits ab dem vierten Krankheitstag ausgezahlt werden.
Eine Krankentagegeldversicherung darf nicht mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verwechselt werden, da das Krankentagegeld lediglich zur Absicherung einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit wahrgenommen werden darf. Aus diesem Grund ist zur Absicherung einer unbegrenzten Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung anzuraten.
Die Beiträge für eine Krankenhaustagegeldversicherung richten sich einerseits nach der Höhe des Krankenhaustagegeldes, andererseits nach Geschlecht, Alter und Aufwendungen in der jeweiligen Altersgruppe.