Die Private Krankenversicherung

Wer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient oder selbstständig ist, kann sich privat krankenversichern. Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet erheblich umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung - die genauen Leistungen legen Sie selbst fest.

Das System der Privaten Krankenversicherung

Auch im Zahnbereich oder für einzelne Leistungsarten können Sie sich je nach Lebensstandard, Einkommen und Risikobereitschaft Ihren Vertrag individuell gestalten. Welche einzelnen Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten, bleibt Ihnen überlassen: Vom Basis- bis zum exklusiven Luxustarif ist alles möglich. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur PKV zusammengestellt und helfen Ihnen persönlich bei der Suche nach dem richtigen Anbieter.

Leistungen der Privaten Krankenversicherung

Gegen welche Krankheiten man sich versichern lassen möchte, kann jeder selbst wählen. Eine PKV lässt sich bausteinartig zusammenstellen: Vom Basistarif bis hin zum exklusiven Luxustarif ist alles möglich. Je nach gewünschter Leistung sind die Beiträge unterschiedlich hoch; allerdings erhöhen sie sich mit zunehmendem Beitrittsalter und mit schlechterem Gesundheitszustand. An dieser Stelle ist zu beachten: Private Krankenkassen müssen nicht jeden Antragsteller annehmen. Stellt eine Person mit gravierenden gesundheitlichen Problemen einen Antrag, können sie ablehnen. Deshalb sollten Sie bei der GKV erst dann kündigen, wenn Sie bereits als privates Kassenmitglied aufgenommen wurden.

Wer kann in die Private Krankenversicherung?

Grundsätzlich können sich lediglich folgende Personengruppen privat absichern:

  • Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von mindestens 48.150 € (Versicherungspflichtgrenze)
  • Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
  • Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete
  • Geringfügig Beschäftigte Gehören Sie zu einer dieser Gruppen, so können Sie entscheiden, ob Sie freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder aber zur PKV wechseln möchten
  • Studenten können dies innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn oder nach Beendigung der gesetzlichen Familienversicherung tun

Zuschüsse zur Privaten Krankenversicherung

Genau wie bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern übernimmt auch hier der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. Unterhaltsberechtigte Familienmitglieder müssen ebenfalls privat versichert werden, da diese im Gegensatz zur GKV nicht automatisch mitversichert werden. Informieren Sie sich auf unserer Seite ganz unverbindlich über die besten Anbieter in Ihrer Nähe und machen Sie so einen Schritt auf bessere Leistungen im Krankheitsfall zu.