Durch eine Zusatzversicherung im ambulanten Bereich können Kosten für Rezept- und Praxisgebühr, Naturheilverfahren und Behandlungshonorare gesenkt werden. Erstattungsfähig sind außerdem die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen für Sehhilfen (einschließlich Brillenfassungen), Kontaktlinsen und Hörgeräte.
Die Aufwendungen für umfangreiche Zahnbehandlungen und -reparaturen sowie für Zahnersatz werden durch prozentual festgelegte Beträge gemindert. So werden beispielsweise Einlagefüllungen in metallischer Ausführung ohne Verblendung, Zahnkronen (etwa Brücken, Prothesen) sowie zahntechnische Laborarbeiten und Materialien bis zu 35 % erstattet.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei Krankenhausaufenthalten lediglich die Regelleistungen, d.h. Sie werden im Mehrbettzimmer untergebracht und von Belegärzten behandelt. Außerdem muss für jeden der ersten 28 Tage im Krankenhaus ein zusätzlicher Eigenanteil von rund 12 € erbracht werden. Mit einer Zusatzversicherung können Sie sich hingegen von einem Privatarzt Ihrer Wahl behandeln lassen und im Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden.
Auch ein Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit kann vereinbart werden. Vergleichen Sie hier die unterschiedlichen Konditionen der Anbieter und finden Sie die richtige Krankenzusatzversicherung.